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Die Einreise- und Zollformalitäten sowie die Entgegen-nahme des Gepäcks erfolgen immer am ersten Lande
flughafen, auch wenn man anschließend einen Weiterflug gebucht hat.
Einreise- und Zollformulare werden an Bord der Flugzeuge verteilt (gilt auch
für Kanada).
Die ausführlichen Zollbestimmungen, Höchstmengen, Preisobergrenzen für die Wiedereinreise in die BRD findet Ihr bei Zoll.de:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/index.html
Hier die Kurzfassung:
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei
aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland
einführen. Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedstaat sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden
besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.
- Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden
z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren.
Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
- Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden,
für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt
sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens
17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
- Arzneimittel
- die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
- andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Ein I-Pad und 2 Jeans sind also drin. Denk aber dran, die USA nutzen 115 V - euer Föhn funktioniert da nicht, und EDV braucht einen Trafo.
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Nehmt Ihr teuere Geräte (Fotoausrüsung , etc mit , beachtet diese Seite:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise6
Beispiel:
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Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?
Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen
Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei,
wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B.
Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der
Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden
Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dafür kann das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) verwendet werden, das vor
der Ausfuhr der Ware von der zuständigen Zollstelle ausgestellt wird.
Einreisebestimmungen
Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa
Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht)
der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen,
Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie:ESTAElectronicSystem
for Travel Authorization, MeldepflichtAchtung: ESTAHinweis:I-94
W
-
Handgepäckregelungen: Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme
von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können
Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge
mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis
zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten
Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an
der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein
Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie
Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden
dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie
Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle
gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.
Auf der Internetseite der Transportation Security Administration
(Internet: www.tsa.gov)
gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download.
Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys
und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.
Reisegepäck: Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell
nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt
werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch
hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor.
Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter
acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der
Originalverpackung stecken.
Ausgenommen sind Teilnehmer am Visa Waiver-Programm (nur als Biometrische
deutsche Reisepässe: In biometrischen Reisepässen ist ein digitales
Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des
Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher
ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck
bleiben weiter gültig.
:
Deutsche: Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und nur dann für
die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober
2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober
2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe
(e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies
Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen
Reisepass. Noch gültige Kinderausweise sind nicht für die Einreise in die
USA nutzbar.
Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in
Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro
Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch
gescannt (US-Visit-Programm).
- Anmerkung
- Reisepaß/Visa:
Aufgrund der sich häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam,
sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung
zu erkundigen (s. Kontaktadressen).
Einreisebestimmungen USA
-
- Je nach Nationalität und
Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen.
In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den
Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern.
Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.
- ist.
- Meldepflicht:
Touristen, die im Rahmen des Visa Waiver-Programms visumfrei einreisen
dürfen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor Abreise mit dem Electronic
System for Travel Authorization(ESTA) online registrieren
(Internet: https://esta.cbp.dhs.gov,
auch in deutscher Sprache möglich). Die ESTA-Anmeldung gilt zwei Jahre
lang für sämtliche Reisen in die USA oder bis der Reisepass des
Antragstellers ungültig wird oder sich andere persönliche Daten ändern
(Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wechsel des Reisepasses oder wenn
sich die Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit ja
oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat).
Es empfiehlt sich, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und während einer
USA-Reise mit sich zu führen.
Wenn ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgeschickt wurde, rät das Department of
Homeland Security, einen zweiten Antrag mit den korrekten Informationen
abzuschicken. Normalerweise wird der erste Antrag dann überschrieben.
Falls nicht, kann eine erläuternde E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
geschickt werden. Danach wird das Problem manuell behoben und der neue
Antrag kann abgesendet werden.
Bei der Angabe der Passnummer im ESTA-Antrag darf die Ziffer
"0" (Null) nicht mit dem Buchstaben "O" verwechselt
werden, da dies zu Problemen bei der Einreise führen kann.
Reisende sollten zur ESTA-Registrierung nur die offizielle Internetadresse
des US-Heimatschutzministeriums nutzen, keine anderen, evl. durch
Internet-Suchmaschinen angebotenen Internetseiten, die zu Unrecht oft
erhebliche Gebühren verlangen. ESTA ist kostenlos.
- Anmerkung:
Auf der Visa-Informationsseite der US-amerikanischen Botschaft www.us-botschaft.de
können aktuelle Visa-Regelungen undVisa-Antragsformulareabgerufen werden.
Pat-downs – was einem so unangenehmes passieren kann..
What triggers a
pat-down?
Pat-downs are used to resolve alarms at the checkpoint, including those
triggered by metal detectors and AIT units. Pat-downs are also used when a
person opts out of AIT screening in order to detect potentially dangerous and
prohibited items. Because pat-downs are specifically used to resolve alarms and
prevent dangerous items from going on a plane, the vast majority of passengers
will not receive a pat-down at the checkpoint.
What can I do to
prevent an alarm at the security checkpoint?
The majority of pat-downs occur when a passenger alarms either the metal
detector or the AIT unit. To reduce this circumstance, the most important thing
you can do is take everything out of your pockets before you go through
screening. Also, when traveling, avoid wearing clothes with a high metal
content, and put heavy jewelry on after you go through security.
What do I do during
a pat-down?
All passengers have important rights during a pat-down. You have the right to
request the pat-down be conducted in a private room and you have the right to
have the pat-down witnessed by a person of your choice. All pat-downs are only
conducted by same-gender officers. The officer will explain the pat-down
process before and during the pat-down. If you have a medical device, please
inform the officer.
Will children
receive pat-downs?
Transportation Security Officers will work with parents to resolve any alarms
at the checkpoint. If required, a child may receive a modified pat-down.
Parents are encouraged to ensure their children have taken all items out of
their pockets as they go through the security checkpoint.
Geschenke und Lebensmittel
When it comes to bringing
items through checkpoints, we've seen just about everything. Traveling with
food or gifts is an even bigger challenge. Everyone has favorite foods from
home that they want to bring to holiday dinners, or items from their
destination that they want to bring back home.
Not sure about what you can
and can't bring through the checkpoint? Here's a list of liquid, aerosol and
gel items that you should put in your checked bag, ship ahead, or leave
at home.
- Cranberry
sauce
- Cologne
- Creamy dips and spreads
(cheeses, peanut butter, etc.)
- Gift baskets with food items
(salsa, jams and salad dressings)
- Gravy
- Jams
- Jellies
- Lotions
- Maple syrup
- Oils and vinegars
- Perfume
- Salad dressing
- Salsa
- Sauces
- Snowglobes
- Soups
- Wine, liquor and beer
Note: You can bring pies and cakes
through the security checkpoint, but please be advised that they are subject to
additional screening.
Remember!
– do not wrap gifts you're taking on the plane. Security officers may have to
unwrap gifts if they need to take a closer look. Please ship wrapped gifts
ahead of time or wait until your destination to wrap them.
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Items purchased after the security checkpoint have been pre-screened and can be
taken on the plane.
Make Your Trip Better
Using 3-1-1
TSA and our security
partners conducted extensive explosives testing since August 10, 2006 and
determined that liquids, aerosols and gels, in limited quantities, are safe to
bring aboard an aircraft. The one bag limit per traveler limits the total
amount each traveler can bring. Consolidating the bottles into one bag and
X-raying them separately from the carry-on bag enables security officers to
quickly clear the items.
3-1-1 for carry-ons = 3.4 ounce (100ml) bottle or less
(by volume) ; 1 quart-sized, clear, plastic, zip-top bag; 1 bag per passenger
placed in screening bin. One-quart bag per person limits the total liquid
volume each traveler can bring. 3.4 ounce (100ml) container size is a security
measure.
Be prepared. Each time TSA searches a carry-on
it slows down the line. Practicing 3-1-1 will ensure a faster and easier
checkpoint experience.
3-1-1 is for short
trips. If in
doubt, put your liquids in checked luggage.
Declare larger
liquids.
Medications, baby formula and food, and breast milk are allowed in reasonable
quantities exceeding three ounces and are not required to be in the zip-top
bag. Declare these items for inspection at the checkpoint. Officers may need to
open these items to conduct additional screening.
Auf dieser Seite ist eine Liste der no-nos, zur eEinfuhr in Handgepäck. Dazu
zählen unter anderem auch Nagelscheren:
http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm
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